Berlin (DAV). Die Satzungsversammlung der deutschen Anwaltschaft hat heute die mittlerweile 20. Fachanwaltschaft beschlossen. Mit dem Fachanwalt für Agrarrecht steht der Anwaltschaft eine weitere
Möglichkeit der Spezialisierung sowie Qualifizierung und den Mandanten ein neues Auswahlkriterium zur Verfügung. Mit diesem Beschluss ist auch die Forderung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nach
Ausweitung der Fachanwaltschaften umgesetzt worden. Die Änderung der Fachanwaltsordnung (FAO) kann erst im Frühjahr 2009 in Kraft treten. Mit den ersten Fachanwälten für Agrarrecht kann bereits im
Sommer 2009 gerechnet werden. [...]
Fachanwaltschaften werden nur verliehen, wenn die theoretischen Kenntnisse in einer Prüfung nachgewiesen sind und die praktische Erfahrung dokumentiert wird. Außerdem ist mit der Führung des
Fachanwaltstitels die jährliche Erfüllung einer Fortbildungspflicht verbunden, die auch nachzuweisen ist. Für den Mandanten wird es einfacher und übersichtlicher, den richtigen spezialisierten
Fachanwalt für sein Rechtsproblem zu finden. Der Anwalt kann sich auf der anderen Seite in einem unübersichtlichen Markt besser positionieren.
Inhalte der Ausbildung zum Fachanwalt für Agrarrecht:
Agrarspezifisches Zivilrecht:
Agrarspezifische Fragen des besonderen Schuldrechts, Produkthaftungsrecht i.V.m Grundzügen des Lebensmittelrechts, Jagd- und Jagdpachtrecht, Besonderheiten des Erb- und Familienrechts, Besonderheiten
des Arbeitsrechts, Besonderheiten der Vertragsgestaltung und besondere Vertragstypen (z.B. landwirtschaftliche Kooperationen, Maschinengemeinschaften, Absatz- und Einkaufsverträge inkl. AGB,
Gesellschaften, Bewirtschaftungsverträge, Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe)
Agrarspezifisches Verwaltungsrecht:
Recht der Genehmigungsverfahren (z. B. BImSchG, BauGB, Anlagen zur Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe und agrarrechtliche Besonderheiten erneuerbarer Energien), Grundzüge des Umweltrechts, Natur-
und Pflanzen-schutzrecht, Düngemittel- und Saatgutverkehrsrecht, Sortenschutzrecht, Tierschutz-, -zucht und –seuchenrecht, Flurbereinigung und Flurneuordnungsverfahren, Grundstücksverkehrs- und
Landpachtverkehrsrecht, Weinrecht, Forstrecht, Jagd- und Fischereirecht, Landwirtschaftliches Steuerrecht, Besonderheiten des Sozialversicherungsrechts, Staatsbeihilfenrecht, Agrarbeihilfen-recht,
Cross - Compliance – Verpflichtungen
Agrarspezifisches Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht
Agrarspezifisches EU – Recht einschließlich seiner Umsetzung in nationales Recht:
EG – Vertrag (Landwirtschaft, Umwelt), EG – Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, EU - Verordnungen, Richtlinien
Agrarspezifisches Verfahrensrecht:
Landwirtschaftsverfahrensrecht, Grundzüge der EU - Gerichtsbarkeit